23.03.2009, 14:24
Nach der Umweltprämie fürs Auto kommt jetzt die Abwrackprämie für zuhause: Wer sich
entscheidet, seine alte Spüle, den beschädigten Herd und die lädierte
Kochstelle gegen eine neue Küche auszutauschen, kann eine von fünf
Abwrackprämien bei MyHammer gewinnen.
Nie war der Zeitpunkt für eine neue Küche günstiger: MyHammer übernimmt bis zu 300 Euro für den Abbau und die Entsorgung des Sperrmülls, wenn die neue Küche von einem MyHammer-Handwerker eingebaut wird. Wer mit einem Foto überzeugend nachweist, dass die alte Küchenzeile tatsächlich „abwrackprämienreif“ ist, hat beste Chancen auf Unterstützung. Weitere Informationen zu der Altküchen-Aktion unter www.my-hammer.de/kueche.
Und es kommt noch günstiger: Durch die verbesserte Absetzbarkeit von haushaltsnahen Handwerks- und Dienstleistungen, können MyHammer-Auftraggeber bis zu 6.000 Euro der Lohnkosten für den Handwerker steuerlich geltend machen. So ist es möglich, zusätzlich zur MyHammer-Prämie noch bis zu 1.200 Euro zu sparen. Das macht zusammen mit der Abwrackprämie von MyHammer bis zu 1.500 Euro Ersparnis beim Einbau einer neuen Küche.
„MyHammer hilft dabei, dass die alte Küche rechtzeitig zum Frühjahrsputz in den Sperrmüll kommt“, erklärt Gerrit Müller, Vorstandsvorsitzender der MY-HAMMER AG. „Nach dem neuen Auto wird dank der „Abwrackprämie“ von MyHammer nun auch die neue Küche zum Schnäppchen“, so Müller weiter.
Nie war der Zeitpunkt für eine neue Küche günstiger: MyHammer übernimmt bis zu 300 Euro für den Abbau und die Entsorgung des Sperrmülls, wenn die neue Küche von einem MyHammer-Handwerker eingebaut wird. Wer mit einem Foto überzeugend nachweist, dass die alte Küchenzeile tatsächlich „abwrackprämienreif“ ist, hat beste Chancen auf Unterstützung. Weitere Informationen zu der Altküchen-Aktion unter www.my-hammer.de/kueche.
Und es kommt noch günstiger: Durch die verbesserte Absetzbarkeit von haushaltsnahen Handwerks- und Dienstleistungen, können MyHammer-Auftraggeber bis zu 6.000 Euro der Lohnkosten für den Handwerker steuerlich geltend machen. So ist es möglich, zusätzlich zur MyHammer-Prämie noch bis zu 1.200 Euro zu sparen. Das macht zusammen mit der Abwrackprämie von MyHammer bis zu 1.500 Euro Ersparnis beim Einbau einer neuen Küche.
„MyHammer hilft dabei, dass die alte Küche rechtzeitig zum Frühjahrsputz in den Sperrmüll kommt“, erklärt Gerrit Müller, Vorstandsvorsitzender der MY-HAMMER AG. „Nach dem neuen Auto wird dank der „Abwrackprämie“ von MyHammer nun auch die neue Küche zum Schnäppchen“, so Müller weiter.
Autor: Rico Miekautsch
Kategorie: Küchen-Endkunden
Kategorie: Küchen-Endkunden
25.02.2009, 18:27
Die von der Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche e.V. (AMK), Mannheim,
und dem Bundesverband des Deutschen Möbel-, Küchen- und
Einrichtungsfachhandels (BVDM), Köln, gemeinsam herausgegebene
„Gebraucherinformation für Küchenmöbel“ wurde überarbeitet und neu
aufgelegt. Darin werden Endverbrauchern Tipps zur Nutzung und Pflege
ihrer Küchen gegeben – einerseits, damit die Küchennutzer möglichst
lange Freude an ihren Möbeln, Einbaugeräten und Spülen haben,
andererseits aber auch, um Reklamationen zu vermeiden.
Die AMK-/BVDM-Gebraucherinformation beschreibt die im Küchenbau verwendeten Materialien in ihren typischen Eigenschaften und der notwendigen Pflege. Der Inhalt soll in erster Linie dem Käufer kurze und verständliche Informationen über diese Themen geben. Sie dient als Leitfaden für die Branche und kann von den AMK- und BVDM-Mitgliedsfirmen ganz oder abschnittweise übernommen werden.
„Wir haben mit der Überarbeitung auch auf Hinweise aus dem Kreise der Sachverständigen und Prüfinstitute reagiert, wonach einzelne Formulierungen über den Umgang mit Wasserdampf und Nässe zu ergänzen waren“, so AMK-Geschäftsführer Frank Hüther. Die kompakte und mit anschaulichen Zeichnungen illustrierte Gebraucherinformation steht auf der Homepage der AMK unter Merkblätter & Infos zum kostenlosen Download zur Verfügung (www.amk.de). (AMK)
Die AMK-/BVDM-Gebraucherinformation beschreibt die im Küchenbau verwendeten Materialien in ihren typischen Eigenschaften und der notwendigen Pflege. Der Inhalt soll in erster Linie dem Käufer kurze und verständliche Informationen über diese Themen geben. Sie dient als Leitfaden für die Branche und kann von den AMK- und BVDM-Mitgliedsfirmen ganz oder abschnittweise übernommen werden.
„Wir haben mit der Überarbeitung auch auf Hinweise aus dem Kreise der Sachverständigen und Prüfinstitute reagiert, wonach einzelne Formulierungen über den Umgang mit Wasserdampf und Nässe zu ergänzen waren“, so AMK-Geschäftsführer Frank Hüther. Die kompakte und mit anschaulichen Zeichnungen illustrierte Gebraucherinformation steht auf der Homepage der AMK unter Merkblätter & Infos zum kostenlosen Download zur Verfügung (www.amk.de). (AMK)
Autor: Rico Miekautsch
Kategorie: Küchen-Endkunden
Kategorie: Küchen-Endkunden
09.01.2009, 15:50
Ende Juni 2007 kaufte der spätere Beklagte bei der Klägerin eine Küche zu einem Gesamtpreis von 6800 Euro. Bereits 3 Tage darauf stornierte er den Kaufvertrag, weil sein
Vermieter nicht einverstanden war, dass er die alte, sich in der Wohnung befindliche Küche
ausbaute und seine eigene einbaute. Das Möbelhaus nahm die Stornierung an, verlangte aber – wie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart – 25 Prozent des Kaufpreises als Schadenersatz.
Der Kunde weigerte sich zu bezahlen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen benachteiligten ihn unangemessen und seien daher unwirksam. Er sei sich bei Vertragsabschluss nicht bewusst gewesen, dass er sich einer derartigen verbraucherfeindlichen und sittenwidrigen Knebelung unterwerfen würde. Mangels ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache hätte er den Inhalt des Vertrages und dessen Tragweite nicht wahrgenommen.
Hätte er vom Inhalt gewusst, hätte er diesen niemals unterschrieben. Außerdem habe er
sich besonders redlich verhalten, weil er bereits nach 3 Tagen storniert habe. Das Möbelhaus verklagte den Kunden darauf hin vor dem Amtsgericht München auf Zahlung
von 1700 Euro und bekam von der zuständigen Richterin Recht:
Die Vereinbarung eines pauschalierten Schadenersatzes in den allgemeinen Geschäftsbedingungen sei grundsätzlich möglich und wirksam, vorausgesetzt, dass dem Käufer – wie hier geschehen – die Möglichkeit des Nachweises eingeräumt wird, dass im Einzelfall ein geringerer Schaden entstanden sei. Diese Vereinbarung benachteilige den Kunden nicht unangemessen. Schließlich habe dieser einen Vertrag geschlossen, an den er sich grundsätzlich auch zu halten habe. Wenn nun überhaupt ein Stornierungsrecht eingeräumt werde, stelle dies bereits ein Entgegenkommen des Möbelhauses dar. Dieses hätte auch auf der Abnahme der Küche bestehen können, was dem Kunden mit Sicherheit nicht Recht gewesen wäre. Bei der Beurteilung der Gesamtumstände sei auch zu berücksichtigen, dass die Klägerin bei jedem Verkauf einer Küche auch Gewinn erzielt. Storniert der Kunde nun aus Gründen, die er zu vertreten habe, den Vertrag, sei es nur billig zur Kompensation des entgangenen Gewinns und sonstiger Unannehmlichkeiten einen pauschalierten Schadenersatz zu vereinbaren. Auch die Höhe von 25 Prozent sei vor diesem Hintergrund nicht zu beanstanden.
Die Behauptung des Kunden, dass er der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig
sei und er bei Kenntnis der allgemeinen Geschäftsbedingungen den Vertrag nicht geschlossen hätte, sei unerheblich. Schließlich habe der Beklagte diese unterschrieben.
Verstehe er sie nicht und schließe trotzdem den Vertrag, habe er sich das selbst zu zuschreiben und könne dies der Klägerin nicht entgegenhalten.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Urteil des AG München vom 14.2.08, AZ 264 C 32516/07
Amtsgericht München Telefon: (089) 55 97 - 32 81
- Pressesprecherin -
Pacellistraße 5 Telefax: (089) 55 97 - 17 00
80315 München
Vermieter nicht einverstanden war, dass er die alte, sich in der Wohnung befindliche Küche
ausbaute und seine eigene einbaute. Das Möbelhaus nahm die Stornierung an, verlangte aber – wie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart – 25 Prozent des Kaufpreises als Schadenersatz.
Der Kunde weigerte sich zu bezahlen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen benachteiligten ihn unangemessen und seien daher unwirksam. Er sei sich bei Vertragsabschluss nicht bewusst gewesen, dass er sich einer derartigen verbraucherfeindlichen und sittenwidrigen Knebelung unterwerfen würde. Mangels ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache hätte er den Inhalt des Vertrages und dessen Tragweite nicht wahrgenommen.
Hätte er vom Inhalt gewusst, hätte er diesen niemals unterschrieben. Außerdem habe er
sich besonders redlich verhalten, weil er bereits nach 3 Tagen storniert habe. Das Möbelhaus verklagte den Kunden darauf hin vor dem Amtsgericht München auf Zahlung
von 1700 Euro und bekam von der zuständigen Richterin Recht:
Die Vereinbarung eines pauschalierten Schadenersatzes in den allgemeinen Geschäftsbedingungen sei grundsätzlich möglich und wirksam, vorausgesetzt, dass dem Käufer – wie hier geschehen – die Möglichkeit des Nachweises eingeräumt wird, dass im Einzelfall ein geringerer Schaden entstanden sei. Diese Vereinbarung benachteilige den Kunden nicht unangemessen. Schließlich habe dieser einen Vertrag geschlossen, an den er sich grundsätzlich auch zu halten habe. Wenn nun überhaupt ein Stornierungsrecht eingeräumt werde, stelle dies bereits ein Entgegenkommen des Möbelhauses dar. Dieses hätte auch auf der Abnahme der Küche bestehen können, was dem Kunden mit Sicherheit nicht Recht gewesen wäre. Bei der Beurteilung der Gesamtumstände sei auch zu berücksichtigen, dass die Klägerin bei jedem Verkauf einer Küche auch Gewinn erzielt. Storniert der Kunde nun aus Gründen, die er zu vertreten habe, den Vertrag, sei es nur billig zur Kompensation des entgangenen Gewinns und sonstiger Unannehmlichkeiten einen pauschalierten Schadenersatz zu vereinbaren. Auch die Höhe von 25 Prozent sei vor diesem Hintergrund nicht zu beanstanden.
Die Behauptung des Kunden, dass er der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig
sei und er bei Kenntnis der allgemeinen Geschäftsbedingungen den Vertrag nicht geschlossen hätte, sei unerheblich. Schließlich habe der Beklagte diese unterschrieben.
Verstehe er sie nicht und schließe trotzdem den Vertrag, habe er sich das selbst zu zuschreiben und könne dies der Klägerin nicht entgegenhalten.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Urteil des AG München vom 14.2.08, AZ 264 C 32516/07
Amtsgericht München Telefon: (089) 55 97 - 32 81
- Pressesprecherin -
Pacellistraße 5 Telefax: (089) 55 97 - 17 00
80315 München
Autor: Rico Miekautsch
Kategorie: Küchen-Endkunden
Kategorie: Küchen-Endkunden
30.12.2008, 14:02
Mehr Qualität, mehr Eleganz und mehr Sinnlichkeit: Das kann man derzeit in fast allen Küchen, egal ob preisgünstig oder hochpreisig, feststellen. Silberne und goldene Akzente - oft mit barocken Elementen - und edle Materialien von glänzender Lackfront bis samtigem Edelholz unterstreichen das „Wertvolle“ in der Küche. Selbst „unechte“ Furniere fühlen sich durch ihre matt-seidene und strukturierte Oberfläche oft wie echtes Holz an. Im Vordergrund stehen aktuell ausdrucksstarke Hölzer wie dunkle Eiche und Olive, amerikanischer Nußbaum und Zebrano, Buche und Kernbuche.
Wer geradliniges Design bevorzugt, der kann sich freuen. Es gibt immer ausgefeiltere Küchen, bei denen nicht einmal ein Griff die Oberfläche stört. Grifflose Küchenmöbel sind mit einer Technik ausgestattet, die es der Schublade oder der Tür erlaubt, sich langsam - bei einem sanften Druck durch Knie oder Hand des Benutzers - fast wie von Geisterhand zu öffnen und zu schließen. Auch das Innenleben einer Schublade ist edel in Holz, Glas oder hochwertigem Kunststoff gestaltet und in allen Einzelheiten durchdacht. Ordnung in der Küche leicht gemacht!
Liebhaber von romantischen Landhausküchen kommen ebenfalls auf ihre Kosten. Wer es gerne gemütlich mag, findet auch bei dieser Küchenart viele wohnliche Details - jedoch ohne altbacken zu wirken. Denn grundsätzlich sind auch diese Küchen moderner geworden. Und das nicht nur in der Gestaltung: Sie stehen einer „Design-Küche“ - weder technisch noch in der Innenausstattung - in nichts nach.
Und noch ein Trend: Multimedia hält weiter Einzug in die Küche. Zugänge zum Internet, um nach neuen Rezepten zu suchen, sind heute schon keine Seltenheit mehr. Aber: Neben den Eß- und Arbeitsplätzen sehen einige Küchenmöbelhersteller bereits Ladestationen für Laptop und iPod in ihrer Ausstattung vor. Das verwundert nicht, denn immer mehr setzen Möbelhersteller und ihre Designer auf „Wohnwelten“. Das heißt: Die Küche wird nicht
mehr als abgetrennter „Arbeitsbereich“ angesehen sondern immer stärker in den Wohnbereich integriert. Inzwischen lassen sich viele der ursprünglich für die Küche entworfenen Möbelelemente auch in Eß-, Wohn- oder Arbeitszimmer einsetzen und schaffen so eine durchgängige und ruhige Optik.
Die neuen Innenausstattungen in der Küche setzen auf Vielfalt, Wertigkeit und ein homogenes Design. Die künftigen Trends heißen noch mehr Luxus, noch leichter zu individualisierende Elemente und noch mehr Differenzierung. Die moderne Einbauküche wird auch innen immer hochwertiger. Früher wurden in preiswerte Küchen nur wenige Schubkästen und Auszüge eingeplant. Heute sind die Ansprüche an eine Küche mit maximaler Raumausnutzung sowie an eine attraktive Innenausstattung erheblich gestiegen. Zur Verfügung stehen den Küchenspezialisten komfortable Anschlags- und Einzugsdämpfungen, mechanische und elektrische Öffnungsunterstützung, ergonomisch geplante Arbeitszonen bzw. Funktionsbereiche sowie variable Schrankauszüge.
Der Küchenhändler kann auf ein vielfältiges Angebot an hochwertigen Innenausstattungen, flexiblen Ordnungssystemen, Stauraum- und Mülltrennungskonzepten zugreifen.
Quelle: Eifel-Zeitung
Wer geradliniges Design bevorzugt, der kann sich freuen. Es gibt immer ausgefeiltere Küchen, bei denen nicht einmal ein Griff die Oberfläche stört. Grifflose Küchenmöbel sind mit einer Technik ausgestattet, die es der Schublade oder der Tür erlaubt, sich langsam - bei einem sanften Druck durch Knie oder Hand des Benutzers - fast wie von Geisterhand zu öffnen und zu schließen. Auch das Innenleben einer Schublade ist edel in Holz, Glas oder hochwertigem Kunststoff gestaltet und in allen Einzelheiten durchdacht. Ordnung in der Küche leicht gemacht!
Liebhaber von romantischen Landhausküchen kommen ebenfalls auf ihre Kosten. Wer es gerne gemütlich mag, findet auch bei dieser Küchenart viele wohnliche Details - jedoch ohne altbacken zu wirken. Denn grundsätzlich sind auch diese Küchen moderner geworden. Und das nicht nur in der Gestaltung: Sie stehen einer „Design-Küche“ - weder technisch noch in der Innenausstattung - in nichts nach.
Und noch ein Trend: Multimedia hält weiter Einzug in die Küche. Zugänge zum Internet, um nach neuen Rezepten zu suchen, sind heute schon keine Seltenheit mehr. Aber: Neben den Eß- und Arbeitsplätzen sehen einige Küchenmöbelhersteller bereits Ladestationen für Laptop und iPod in ihrer Ausstattung vor. Das verwundert nicht, denn immer mehr setzen Möbelhersteller und ihre Designer auf „Wohnwelten“. Das heißt: Die Küche wird nicht
mehr als abgetrennter „Arbeitsbereich“ angesehen sondern immer stärker in den Wohnbereich integriert. Inzwischen lassen sich viele der ursprünglich für die Küche entworfenen Möbelelemente auch in Eß-, Wohn- oder Arbeitszimmer einsetzen und schaffen so eine durchgängige und ruhige Optik.
Die neuen Innenausstattungen in der Küche setzen auf Vielfalt, Wertigkeit und ein homogenes Design. Die künftigen Trends heißen noch mehr Luxus, noch leichter zu individualisierende Elemente und noch mehr Differenzierung. Die moderne Einbauküche wird auch innen immer hochwertiger. Früher wurden in preiswerte Küchen nur wenige Schubkästen und Auszüge eingeplant. Heute sind die Ansprüche an eine Küche mit maximaler Raumausnutzung sowie an eine attraktive Innenausstattung erheblich gestiegen. Zur Verfügung stehen den Küchenspezialisten komfortable Anschlags- und Einzugsdämpfungen, mechanische und elektrische Öffnungsunterstützung, ergonomisch geplante Arbeitszonen bzw. Funktionsbereiche sowie variable Schrankauszüge.
Der Küchenhändler kann auf ein vielfältiges Angebot an hochwertigen Innenausstattungen, flexiblen Ordnungssystemen, Stauraum- und Mülltrennungskonzepten zugreifen.
Quelle: Eifel-Zeitung
Autor: Rico Miekautsch
Kategorie: Küchen-Endkunden
Kategorie: Küchen-Endkunden
27.11.2008, 15:22
10,5 Millionen Deutsche planen dieses Jahr den Kauf
von Weihnachtsgeschenken im Internet. Das ist jeder siebte Einwohner ab
14 Jahren, wie der Hightech-Verband BITKOM gestern in Berlin mitgeteilt
hat. Hinzu kommen weitere 7,7 Millionen, die Interesse am Online-Kauf
von Weihnachtsgeschenken haben, aber bislang noch unsicher sind. Das
ergab eine Umfrage von BITKOM und dem Marktforschungsinstitut Forsa.
Für mehr als 18 Millionen Bundesbürger ist das Netz offenbar eine
ideale Shopping-Meile
Mehr als zwei Millionen Online-Shopper haben ihre Weihnachtsgeschenke für 2008 bereits im Web gekauft – und vermeiden so den Stress kurz vor den Feiertagen. Eine Bestellung per Internet kann gerade Berufstätigen und älteren Menschen umständliche Einkaufstouren ersparen.
Vor allem junge Erwachsene ordern ihre Weihnachtsgeschenke im Netz. In der Altersgruppe zwischen 18 und 44 Jahren hat jeder Vierte entsprechende Pläne oder bereits Präsente bestellt. Dagegen wollen nur zwei Prozent der Senioren ab 60 Jahren diese Möglichkeiten nutzen.
Geringer sind die Unterschiede nach Geschlechtern: Während 18 Prozent der Männer Geschenke im Web kaufen, tun das nur 13 Prozent der Frauen.
Quelle: bitkom.org
Autor: Rico Miekautsch
Kategorie: Küchen-Endkunden
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